Schlagwortarchiv für: Arbeitszeiterfassung

Seit dem EuGH-Urteil 2019 und der BAG-Rechtsprechung 2022 gilt: Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten vollständig dokumentieren.
 
1. Gesetzliche Grundlage der Arbeitszeiterfassung
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 und der nachfolgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022 besteht in Deutschland eine generelle Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit aller Beschäftigten. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, der im Lichte der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auszulegen ist.
Kernaussage des BAG: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

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