Viele Marketingaktionen im Mittelstand verlaufen im Nebel.
Ein Infobrief wird verschickt, ein Flyer beigelegt. Das Thema? Hochrelevant für die Zielgruppe.
Doch danach: Funkstille. Keine Rückmeldung. Kein Follow-up. Kein Dialog. Weiterlesen
https://www.gabriele-rausch-pr.de/wp-content/uploads/Newsletter.png7161280admingrhttps://www.gabriele-rausch-pr.de/wp-content/uploads/gabriele-rausch.pngadmingr2025-07-28 15:46:212025-07-28 15:47:14Viele Marketingaktionen im Mittelstand verlaufen im Nebel
Seit dem EuGH-Urteil 2019 und der BAG-Rechtsprechung 2022 gilt: Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten vollständig dokumentieren.
1. Gesetzliche Grundlage der Arbeitszeiterfassung
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 und der nachfolgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022 besteht in Deutschland eine generelle Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit aller Beschäftigten. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, der im Lichte der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auszulegen ist.
Kernaussage des BAG: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Warum moderne Unternehmen ihre Zahlen selbst in die Hand nehmen sollten
Diese Woche konnte ich einem Gespräch lauschen und stellte mit Erschrecken fest, dass in vielen Unternehmen nicht nur das Wissen um die Finanzen fehlt, sondern auch geeignete Tools, um diese effizient zu managen. Man verlässt sich auf den Steuerberater und arbeitet mit Zahlen, die schon lange Geschichte sind. Fangen wir mit dem Bürokratieabbau doch mal bei uns selbst an!
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Viele Marketingaktionen im Mittelstand verlaufen im Nebel
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Arbeitszeiterfassung – jetzt wird’s ernst!
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Finanzielle Klarheit statt Bürokratie-Dschungel
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